V. Annahmen und Schätzungen mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss
1. Beherrschung ohne Stimmrechtsmehrheit
Die Flughafen München GmbH hält 60 % der Geschäftsanteile an der Flughafen München Baugesellschaft mbH. Die Gesellschafterversammlung trifft Entscheidungen über wesentliche Geschäftsaktivitäten nur mit 2/3-Mehrheit. Die Gesellschaft ist ausschließlich für die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG tätig. Die Beherrschung ergibt sich aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis.
Die Flughafen München GmbH hält 60 % der Geschäftsanteile an der Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG. Die Gesellschafterversammlung trifft Entscheidungen über wesentliche Geschäftsaktivitäten jedoch nur mit 2/3-Mehrheit. Die Beherrschung ergibt sich daher nicht aus einer Stimmrechtsmehrheit, sondern im Wesentlichen aus Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern mit langfristiger Bindungswirkung über die Durchführung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
2. Buchwert bestimmter Vermögenswerte und Schulden
Die Buchwerte der im vorliegenden Konzernabschluss enthaltenen Vermögenswerte und Schulden basieren auf zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen. Nach Auffassung des Flughafens München besteht kein beträchtliches Risiko, dass sich diese Annahmen und Schätzungen bis zum nächsten Abschlussstichtag derart ändern werden, dass mit einer wesentlichen Buchwertanpassung zu rechnen wäre.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden alle Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Mit Wertberichtigungen im Zusammenhang mit verschiedenen Projekten aus dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss des Flughafenausbaus getätigten Investitionen in Höhe von insgesamt TEUR 176.434 (2024: TEUR 175.741) war im Geschäftsjahr 2025 nicht zu rechnen. Auch die Verpflichtungen aus den im Hinblick auf eine Errichtung der dritten Start- und Landebahn getätigten Zusagen zur Förderung von Infrastrukturvorhaben im Umland bleiben weiterhin bestehen, da der Flughafen München langfristig an dem zentralen Zukunftsprojekt festhält. Insgesamt wurden hierfür TEUR 71.590 (2024: TEUR 72.225) zurückgestellt.
Zum 31. Dezember 2025 sind Anlagen im Bau, angekaufte Grundstücke sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben aktiviert. Eine komplette Einstellung des Projekts würde damit zu einer vollständigen Abschreibung der noch bilanzierten Anlagen im Bau führen. Dann wären auch Abschreibungen auf die bilanzierten Grundstücke und Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich ihrer zukünftigen Verwertbarkeit zu untersuchen.
Weitere bedeutende zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen bestehen bei den Finanzschulden aus Anteilen an Personengesellschaften. Anpassungen in der Schätzung künftiger Ausschüttungspotenziale und damit Abfindungsansprüche werden erfolgswirksam im Buchwert der Finanzschuld vorgenommen. Soweit Gewinnanteile abgelaufener Perioden nicht entnommen werden, sind diese als langfristige Finanzschuld entsprechend den Liquiditätsplanungen der Gesellschaft ausgewiesen. Die erwarteten Ausschüttungspotenziale werden unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen sowie der geplanten Umsatz- und Kostenentwicklung unter Einbezug der zu erwartenden Preisentwicklungen und unter Berücksichtigung der Investitionen in die Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur prognostiziert. Insgesamt wurden hierfür TEUR 455.955 (2024: TEUR 431.245) passiviert.