Flughafen München

Integrierter Bericht 2025

V. Annahmen und Schätzungen mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss

1. Beherrschung ohne Stimmrechtsmehrheit

Die Flughafen München GmbH hält 60 % der Geschäftsanteile an der Flughafen München Baugesellschaft mbH. Die Gesellschafterver­sammlung trifft Entscheidungen über wesentliche Geschäftsaktivi­täten nur mit 2/3-Mehrheit. Die Gesellschaft ist ausschließlich für die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG tätig. Die Beherrschung ergibt sich aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis.

Die Flughafen München GmbH hält 60 % der Geschäftsanteile an der Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG. Die Gesellschafterver­samm­lung trifft Entscheidungen über wesentliche Geschäftsaktivitäten jedoch nur mit 2/3-Mehrheit. Die Beherrschung ergibt sich daher nicht aus einer Stimmrechtsmehrheit, sondern im Wesentlichen aus Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern mit langfristiger Bindungswirkung über die Durchführung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.

2. Buchwert bestimmter Vermögenswerte und Schulden

Die Buchwerte der im vorliegenden Konzernabschluss enthaltenen Vermögenswerte und Schulden basieren auf zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen. Nach Auffassung des Flughafens Mün­chen besteht kein beträchtliches Risiko, dass sich diese Annah­men und Schätzungen bis zum nächsten Abschlussstichtag derart ändern werden, dass mit einer wesentlichen Buchwertanpassung zu rechnen wäre.

Im Geschäftsjahr 2025 wurden alle Vermögenswerte auf ihre Wert­haltigkeit hin überprüft. Mit Wertberichtigungen im Zusammenhang mit verschiedenen Projekten aus dem 98. Änderungsplanfeststel­lungs­beschluss des Flughafenausbaus getätigten Investitionen in Höhe von insgesamt TEUR 176.434 (2024: TEUR 175.741) war im Geschäftsjahr 2025 nicht zu rechnen. Auch die Verpflichtungen aus den im Hinblick auf eine Errichtung der dritten Start- und Landebahn getätigten Zusagen zur Förderung von Infrastrukturvorhaben im Umland bleiben weiterhin bestehen, da der Flughafen München langfristig an dem zentralen Zukunftsprojekt festhält. Insgesamt wurden hierfür TEUR 71.590 (2024: TEUR 72.225) zurückgestellt.

Zum 31. Dezember 2025 sind Anlagen im Bau, angekaufte Grund­stücke sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammen­hang mit dem Ausbauvorhaben aktiviert. Eine komplette Einstellung des Projekts würde damit zu einer vollständigen Abschreibung der noch bilanzierten Anlagen im Bau führen. Dann wären auch Abschrei­bungen auf die bilanzierten Grundstücke und Ersatz- und Ausgleichs­maßnahmen zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich ihrer zukünftigen Verwertbarkeit zu untersuchen.

Weitere bedeutende zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen bestehen bei den Finanzschulden aus Anteilen an Personengesell­schaften. Anpassungen in der Schätzung künftiger Ausschüttungs­potenziale und damit Abfindungsansprüche werden erfolgswirksam im Buchwert der Finanzschuld vorgenommen. Soweit Gewinnanteile abgelaufener Perioden nicht entnommen werden, sind diese als langfristige Finanzschuld entsprechend den Liquiditätsplanungen der Gesellschaft ausgewiesen. Die erwarteten Ausschüttungspoten­ziale werden unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen sowie der geplanten Umsatz- und Kostenentwicklung unter Einbezug der zu erwartenden Preisentwicklungen und unter Berücksichtigung der Investitionen in die Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur prognostiziert. Insgesamt wurden hierfür TEUR 455.955 (2024: TEUR 431.245) passiviert.