Flughafen München

Integrierter Bericht 2025

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Sachanlagevermögen

Für das Sachanlagevermögen erfolgt die Folgebewertung zu fortge­führten Anschaffungskosten.

Grund und Boden wird nicht planmäßig abgeschrieben. Alle übrigen Vermögenswerte werden linear entsprechend ihren erwarteten wirt­schaftlichen Nutzungsdauern planmäßig abgeschrieben.

Erweiterungsinvestitionen werden nur dann erfasst, wenn sie für sich genommen als Vermögenswert angesetzt werden können. Dies kommt im Falle des Komponentenansatzes zu tragen, den der Flughafen München für Gebäude anwendet. Danach sind die kumulierten An­schaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes in Bestandteile unterschiedlicher Nutzungsdauer zu zerlegen und getrennt abzu­schrei­ben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gebäude werden in die Bestandteile Rohbau und Fassade, Dach sowie Innen­ausstattung und Technik zerlegt und gesondert abgeschrieben.

Im Konzernabschluss gelten die folgenden Nutzungsdauern (ausge­nommen sind Nutzungsrechte in Bezug auf Leasingverhältnisse):

Nutzungsdauern

Gebäude und andere Bauten auf eigenen Grundstücken

Gebäude

Rohbau und Fassade

25 – 50 Jahre

Dach

20 Jahre

Innenausstattung und Technik

25 Jahre

Andere Bauten auf eigenen Grundstücken

Verkehrsflächen

15 – 35 Jahre

Betriebsflächen

15 – 90 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

Flugbetriebsflächen

25 – 40 Jahre

Flugtechnische Anlagen

4 – 20 Jahre

Ver- und Entsorgungsanlagen

8 – 35 Jahre

Andere Anlagen und Maschinen

4 – 20 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mobiles Gerät Betrieb und Abfertigung

3 – 20 Jahre

Mobiliar und Einrichtungen

1 – 20 Jahre

Fuhrpark

3 – 15 Jahre

Andere Betriebsausstattung

1 – 20 Jahre

Für die Nutzungsrechte in Bezug auf Leasingverhältnisse nach IFRS 16 mit unbestimmter Laufzeit werden Nutzungsdauern zwischen neun Monaten bis 19 Jahren unterstellt. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen über Vermögenswerte berück­sich­tigt der Konzern sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaft­lichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Die wesentlichen Fakto­ren hierbei sind die Konditionen, die Zufriedenheit mit der Zusam­menarbeit des Leasinggebers sowie logistische Überlegungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Strategie des Konzerns.

Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden durch den Ver­gleich des Verkaufserlöses mit dem Restbuchwert ermittelt. Sie sind in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen enthalten.

2. Immaterielle Vermögenswerte

a) Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Für immaterielle Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Von Emissionsrechten abgesehen, sind die Nutzungsdauern der er­worbenen immateriellen Vermögenswerte bestimmt und betragen zwischen drei und zehn Jahre. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer.

b) Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte

Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Spezialsoftware für den Flughafenbetrieb.

Die Nutzungsdauer der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte ist bestimmbar. Sie beträgt drei bis sieben Jahre. Planmäßige Ab­schreibungen erfolgen linear.

c) Emissionsrechte

Emissionsrechte werden bei erstmaligem Ansatz mit den Anschaf­fungskosten bewertet.

Die Nutzungsdauer von Emissionsrechten ist grundsätzlich nicht bestimmbar. Daher wird der Buchwert dieser Rechte jährlich mit dem erzielbaren Betrag verglichen und gegebenenfalls abgewertet.

3. Fremdkapitalkosten

Sofern ein Zeitraum von zwölf Monaten bis zum Erreichen des betriebsbereiten Zustands eines Vermögenswerts vergeht, werden die dem Erwerb oder der Herstellung des Vermögenswerts direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Aktivierungsfähige Fremdkapitalkosten umfassen Zinsaufwendungen direkter und indirekter Finanzierungsquellen. Sie werden aus dem nach der Effektivzinsmethode bestimmten Zinsaufwand abgeleitet.

4. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, ansetzt.

Konkret werden Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtig­ste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung lang­fristiger Vermögenswerte ist, bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungs­betrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermö­gens­werts in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

5. Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden

Der erstmalige Ansatz von als Finanzinvestitionen gehaltenen Im­mo­bilien erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Folgebewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungs­methoden entsprechen den Nutzungsdauern und Abschreibungs­methoden für selbstgenutzte Immobilien.

Sobald als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien einer betrieb­lichen Verwendung zugeführt werden, erfolgt eine Umbuchung in das selbstgenutzte Sachanlagevermögen.

Der Flughafen München zählt alle Grundstücke und Gebäude mit unbestimmter Verwendung zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und ordnet alle fremdgenutzten Gebäude und Grund­stücke, mit denen Einnahmen erzielt werden, die unabhängig vom übrigen Flughafenbetrieb anfallen, diesen zu.

6. Leasingverhältnisse

Bei Leasingverhältnissen erfolgt die Folgebewertung der Nutzungs­rechte zu fortgeführten Anschaffungskosten und wird über die Nut­zungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse, deren zugrundeliegende Vermögenswerte von geringem Wert sind, werden bilanziert.

7. Finanzinstrumente Zusammenfassung

a) Ansatz und Erstbewertung

Allgemein werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Ver­bindlichkeiten erstmalig erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte, mit der Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, werden zum Erfüllungsdatum angesetzt.

Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizule­genden Zeitwert bewertet. Sofern Finanzinstrumente im Rahmen der Klassifizierung nicht in die Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« eingeordnet werden, erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert inklusive des Erwerbs oder der Emission direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Liefe­rungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.

b) Klassifizierung und Folgebewertung

Der Flughafen München nimmt beim erstmaligen Ansatz von finan­ziellen Vermögenswerten eine Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungskategorien vor: »zu fortgeführten Anschaffungskosten«, »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital«, »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigenkapital« sowie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«. Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien – mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten - erfolgt abhängig von dem identifizierten Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögens­werte gehalten werden, sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermö­genswerts müssen zu festgelegten Zeitpunkten Zahlungsströme generieren, die ausschließlich »Zahlungen für Zins und Tilgung« darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« zugeordnet, sofern diese:

  • im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist

  • die Zahlungen ausschließlich Zins und Tilgung darstellen und zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen

Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital« eingeordnet, wenn diese:

  • im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist

  • die Zahlungen ausschließlich Zins und Tilgung darstellen und zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht »zu fortgeführ­ten Anschaffungskosten« oder »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital« wie oben beschrieben klassifiziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und deren Zielsetzung. Der Konzern hat gegenwärtig die Geschäftsmodelle »Halten« sowie »Sonstige« für die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente identifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsmodell »Halten« und somit in der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« sind ins­besondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie son­stige Forderungen und Vermögenswerte. Weiterhin werden dieser Kategorie flüssige Mittel zugeordnet. Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jeder­zeit in Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Finanzielle Vermögenswerte des Geschäftsmodells »Sonstige« und in der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« sind ausschließlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögens­werte im Sinne von Derivaten und originären Finanzinstrumenten.

Unter IFRS 9 hat die Beurteilung der vertraglichen Zahlungen von Zins und Tilgung auf Einzelinstrumentenebene zu erfolgen und basiert auf den folgenden Definitionen:

  • Der Begriff »Tilgung« referenziert auf den Kapitalbetrag des finan­ziellen Vermögenswerts. Der Kapitalbetrag stellt den beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung dar. Für kurzfristige Vermögenswerte entspricht dies regelmäßig dem Nominalbetrag.

  • Der Begriff »Zins« ist definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes sowie das übernommene Kreditrisiko und andere grund­legende Kosten einer einfachen Kreditbeziehung (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten). Finanzielle Vermögens­werte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäfts­modell für die Ver­waltung finanzieller Vermögenswerte. Umklassi­fizierungen der betroffenen finanziellen Vermögenswerte erfolgen am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäfts­modells und wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeit­wert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstru­ments, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Flughafen München unwiderruflich bestimmen, die Wertände­rungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis darzustellen (»erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigen­kapi­tal«). Diese Entscheidung erfolgt für jedes einzelne Instru­ment.

Bei den im Bestand befindlichen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um Beteiligungen an Tochter- und Gemeinschaftsunter­nehmen, die wegen Geringfügigkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezo­gen werden.

Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt unabhängig von weiteren Kriterien grundsätzlich in die Kategorie »zu fortge­führ­ten Anschaffungskosten«. Sofern beim erstmaligen Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hiervon abweich­ende Bilan­zierung vorgenommen werden. Neben der Bilanzierung zu fortge­führ­ten Anschaffungskosten kann auch eine Bewertung erfolgs­wirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausübung der Option »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« wird derzeit nicht ausgeübt. Derivate sind grundsätzlich immer er­folgs­wirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für ausge­gebene Kreditzusagen ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle vorzunehmen.

Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie »zu fortgeführten An­schaffungskosten« sind im Wesentlichen Finanzschulden aus Anteilen an Personengesellschaften, Finanzschulden gegenüber Gesellschaf­tern, Finanzschulden aus Darlehen sowie Verbindlich­keiten aus Lie­ferungen und Leistungen und sonstige Verbindlich­keiten.

c) Bewertungskategorien

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte basiert auf folgen­den Bewertungskategorien:

  • »Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«: Gewinne und Verluste sowie jegliche Zinserträge und Dividenden finanzieller Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

  • »Zu fortgeführten Anschaffungskosten«: Zu fortgeführten An­schaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertberichtigungen gemindert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und –verluste sowie Wert­berichtigungen werden erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren sind auch bei einer Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam zu erfassen.

  • »Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital«: Sonstige Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und –verluste sowie Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Netto­gewinne und –verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Bei Ausbuchung werden aggregierte Gewinne und Verluste erfolgs­wirk­sam reklassifiziert.

  • »Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigenkapital«: Sonstige Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden, die nicht eindeutig für einen Teil der Investitionskosten entschädigen, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Nettogewinne und –verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden.

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten basiert auf folgenden Bewertungskategorien:

  • »Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«: Gewinne und Ver­luste sowie jegliche Zinsaufwendungen finanzieller Verbindlich­keiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bezüg­lich als Sicherungsinstrumente designierter Derivate ist zusätzlich Abschnitt IV.7.g) zu beachten.

  • »Zu fortgeführten Anschaffungskosten«: Zu fortgeführten An­schaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsgewinne und –verluste werden erfolgswirk­sam erfasst. Des Weiteren werden auch bei der Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst.

Der Effektivzins ist der Zinssatz, mit dem die erwarteten Zahlungs­ströme aus einem Finanzinstrument (einschließlich Gebühren) über die erwartete Laufzeit auf den zum Ermittlungszeitpunkt anzusetzenden Buchwert diskontiert werden. Bei der Berechnung der Zinserträge und –aufwendungen wird der Effektivzins auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts, sofern der Vermögenswert nicht wertgemindert ist, oder die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit angewandt.

Für finanzielle Vermögenswerte, die nach dem erstmaligen Ansatz als wertgemindert eingestuft werden, wird der Effektivzins auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Wird der finanzielle Vermögenswert nachfolgend nicht länger als wertge­mindert eingestuft, erfolgt die Berechnung der Zinserträge wieder auf Basis des Bruttobuchwerts. Bei geänderten Cashflows wird die Ermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz fortgeführt.

Bei substanziellen vertraglichen Darlehensmodifikationen, die zur Ausbuchung des ursprünglichen und Erfassung eines neuen Darlehens führen, wird ein neuer Effektivzins berechnet. Bei nicht substanziellen vertraglichen Darlehensmodifikationen wird die bestehende Verbindlichkeit unter Beibehaltung des ursprünglichen Effektivzinssatzes fortgeführt. Die Diskontierung der geänderten Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz führt zu einer ergebniswirksamen Buchwertanpassung der fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Bilanzierung von Finanzgebühren richtet sich nach deren Gehalt. Gebühren, die für erbrachte Leistungen erhoben werden, sind sofort ergebniswirksam zu erfassen. Anderenfalls erfolgt ihre Berücksich­tigung als Transaktionskosten (Erfassung im Zugangsbuchwert und Verteilung mittels der Effektivzinsmethode bei Finanzinstrumenten mit fester Zinsbindung beziehungsweise lineare Verteilung über die Laufzeit bei variabler Zinsbindung). Bereitstellungsgebühren werden bis zur Darlehensauszahlung unter den abgegrenzten Aufwendungen angesetzt. Soweit mit der Darlehensauszahlung nicht mehr gerechnet wird, ist der angesammelte Betrag sofort ergebniswirksam aufzulösen.

Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzins­satz sowie mittels weiterer gängiger, finanzmathematischer Metho­den ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten ist bei erstma­liger Bilanzierung unter marktgerechten Konditionen grundsätz­lich null. Im Rahmen der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden kontrahentenspezifische Kreditrisiken berücksichtigt.

d) Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertrag­lichen Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögen­swert erlöschen, oder die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme einer Transaktion, bei der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf einen Dritten übertragen oder weder übertragen noch zurückbehal­ten werden, und keine Kontrolle über den finanziellen Vermögenwert besteht. Der Flughafen München geht keine Transaktionen ein, die zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung aller wesentlichen Chancen und Risiken führen könnten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertrag­lichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Flughafen München bucht finanzielle Verbindlichkeiten auch aus, wenn die vertraglichen Bedingungen angepasst wurden und die Zah­lungsströme wesentlich voneinander abweichen. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert und der gezahlten Gegenleistung einschließlich nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst.

e) Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und Finanzschulden werden im vor­liegenden Konzernabschluss saldiert, soweit die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechnung nach § 387 ff. BGB am Bilanz­stichtag gegeben sind, und die Geschäftsführung die Aufrechnung oder einen simultanen Ausgleich beabsichtigt und durchsetzen kann.

f) Wertminderungen – erwartete Kredit­ausfälle

Der Flughafen München erfasst erwartete Kreditausfälle für sämtliche finanzielle Vermögenswerte, die zu »fortgeführten Anschaffungs­kosten« bewertet werden. Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich nach dem Berechnungsmodell sowie der Zuordnung des Instruments in die jeweilige Stufe.

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertraglichen Vermögenswerten1) hat für alle anderen Finanzin­stru­mente die Ermittlung der Wertminderungshöhe nach dem allgemei­nen Wertminderungsmodell (auch »general approach«) sowie den folgenden drei Stufen zu erfolgen:

Stufe 1: Alle relevanten Finanzinstrumente werden zunächst der Stufe 1 zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate (»12-Monats-Kreditausfall«) nach Abschlussstichtag ist aufwands­wirksam zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Finanzinstru­ment verbundenen Zinserträge errechnen sich durch Multiplikation des Bruttobuchwerts zum Periodenbeginn mit dem zum Zugangs­zeitpunkt ermittelten Effektivzinssatz. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge.

Stufe 2: Finanzinstrumente, die gegenüber dem Zugangszeitpunkt ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko aufweisen, sind der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen. Die Wertminderung entspricht dem Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignis­sen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments (»lebenslanger Kreditausfall«). Die Zinserträge werden analog zu Stufe 1 berechnet.

Stufe 3: Sofern sich neben einem signifikant erhöhten Kreditrisiko auch objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Finanzinstru­ments beobachten lassen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung weiterhin auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments (»lebenslanger Kreditausfall«). Die Vereinnahmung der Zinserträge erfolgt gegenüber der Stufe 1 und 2 jedoch auf Basis des Nettobuchwerts, das heißt Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes.

Flüssige Mittel, sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie Kreditzusagen unterliegen den Wertminderungsanforderungen nach dem allgemeinen Ansatz. Der (Netto-)Buchwert dieser Finanzinstru­mente stellt jeweils das maximale Ausfallrisiko dar.

Zur Bestimmung eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos gegen­über der initialen Erfassung berücksichtigt der Flughafen München angemessene Informationen, die ohne übermäßige Kosten oder Bemühungen verfügbar sind.

Finanzinstrumente im allgemeinen Ansatz (»general approach«) unterliegen einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko bei einer (relativen) Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 20 %, spätestens wird jedoch ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen angenommen.

Für flüssige Mittel wird nach Möglichkeit die Vereinfachung für Finanz­instrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko (»low credit risk exemp­tion«) zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Zur Einschätzung eines niedrigen Kreditrisikos tragen beispielhaft länder- und schuld­nerspezifische Ratinginformationen sowie deren Ausblick bei. Die An­forderungen für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kredit­risiko werden für flüssige Mittel mit mindestens einem Investment-Grade-Rating als erfüllt angesehen, sodass keine Nachverfolgung des Kreditrisikos für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kredit­risiko erforderlich ist.

Da Kreditzusagen keine Fälligkeitsstruktur aufweisen, wird zur Identifikation eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos und bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung nicht auf Überfällig­keitsdaten zurückgegriffen.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertraglichen Vermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung (»simplified approach«) zur Anwendung, der unabhängig von der Kreditqualität eine Wertminderung in Höhe des lebenslangen Kreditausfalls über die Restlaufzeit vorsieht. Folglich ist für diese Finanzinstrumente jeweils mindestens eine Zuordnung in Stufe 2 sowie bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung ein Transfer in Stufe 3 vorzunehmen. Für Forderungen aus Lieferun­gen und Leistungen und Vertragliche Vermögenswerte, die eine Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten, sowie für For­derungen aus Leasingverhältnissen wird ebenfalls der verein­fachte Ansatz angewandt. Der (Netto-)Buchwert dieser Instrumente stellt jeweils das maximale Kreditrisiko dar.

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Finanzinstrumente einzeln dahingehend untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminde­rung vorliegen. Falls dies der Fall ist, nimmt der Flughafen München eine Einzelbetrachtung der Finanzinstrumente vor. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts liegen vor, wenn sich verlässlich bestimmbare negative Auswirkungen auf die künftigen Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ermitteln lassen.

Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden für flüssige Mittel neben den allgemeinen, qualitativen Indikatoren spätestens nach 90 Tagen Überfälligkeit angenommen.

Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung gelten beispielsweise signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungs­ausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz beziehungsweise andere Sanierungsverfahren des Schuldners.

Soweit in einer der folgenden Geschäftsperioden Ereignisse eintreten, die darauf hinweisen, dass sich die künftigen Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert wieder dem ursprünglichen Niveau annähern (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit), wird eine Wertaufholung in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrech­nung erfasst.

Für die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurtei­lung der relativen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit greift der Flughafen München auf am Markt quotierte Credit-Default-Swap-Spreads zurück, die zukunftsgerichtete, makroökonomische Faktoren berücksichtigen, und extrahiert die Ausfallwahrschein­lich­keit. In Abhängigkeit des Volumens gegenüber Schuldnern erfolgt für wesentliche Positionen eine individuelle Betrachtung, für betrags­mäßig nicht wesentliche Positionen wird eine Beurteilung anhand homogener Portfolios, die die geografischen und schuldnerspezifi­schen Eigenschaften abbilden, vorgenommen. Sofern für bestimmte Schuldner keine schuldnerspezifischen Credit-Default-Swap-Spreads vorhanden sind, erfolgt eine Betrachtung unter Berück­sichtigung der geografischen und branchenspezifischen Eigenschaften.

Der 12-Monats-Kreditausfall sowie der lebenslange Kreditausfall werden mittels am Markt quotierter Credit-Default-Swap-Spreads berechnet, die neben der Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners auch die Verlustquote bei einem Ausfall beinhalten. Bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung wird im Rahmen der Einzelbetrachtung eine separate Einschätzung des erwarteten Ver­lusts basierend auf dem aktuellen Marktpreis sowie dem ursprüng­lichen Effektivzinssatz vorgenommen.

Die Berechnung erwarteter Kreditausfälle bei Kreditzusagen basiert auf dem intern verwendeten Risikoaufschlag (credit spread), der zu dem variablen Zinssatz der jeweiligen Cashpool-Zusagen addiert wird.

Als Ausfallereignis definiert der Flughafen München unabhängig vom Finanzinstrument eine nicht länger vorhandene Einbringlichkeit des Finanzinstruments, sodass eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % vorliegt. Dann wird nicht länger mit einer Vereinnahmung der vertrag­lichen Zahlungsströme gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Abschreibung des Bestands, korrigiert um mögliche Sicherheiten.

g) Derivate in Sicherungsbeziehungen

Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können nur auf Derivate angewandt werden, die in eine hocheffektive, hinreichend dokumentierte Sicherungsbeziehung eingebracht wurden. Alle übri­gen Derivate sind erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Derivate in Sicherungsbeziehungen werden am Handelstag angesetzt. Sie werden bei erstmaligem Ansatz und in der Folge mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung von Verände­rungen des beizulegenden Zeitwerts hängt von der Art des Grund­geschäfts und der Sicherungsbeziehung ab.

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge): Verän­derungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts im Hinblick auf das gesicherte Risiko werden ergebniswirksam erfasst. Dabei wird der effektive Teil der Änderung unter den Finanzierungs­aufwendungen oder -erträgen und der ineffektive Teil im sonstigen Finanzergebnis unter den sonstigen Gewinnen (netto) beziehungs­weise den sonstigen Verlusten (netto) ausgewiesen.

Mit Beendigung eines Fair Value Hedge wird die Zeitwertbewertung des Grundgeschäfts beendet. Bei einem zu fortgeführten Anschaf­fungskosten bewerteten Finanzinstrument wird auf Basis des zum Beendigungszeitpunkt vorliegenden Buchwerts und der noch aus­stehenden Zahlungsströme ein neuer Effektivzins bestimmt. Der Effektivzins wird der Folgebewertung bis zum Abgang des Grund­geschäfts zugrunde gelegt.

Absicherung von Zahlungsmittelströmen (Cashflow Hedge): Der effek­tive Anteil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Siche­rungsinstruments wird erfolgsneutral in der Sicherungsrücklage, der ineffektive Anteil erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis unter den sonstigen Gewinnen (netto) beziehungsweise den sonstigen Verlusten (netto) erfasst. Die in der Sicherungsrücklage erfassten Wertänderungen werden zu jedem Zahlungszeitpunkt zum Ausgleich des Ergebniseffekts aus den abgesicherten Zahlungsströmen des finanziellen Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Reklassifizierung).

Auch nach Beendigung eines Cashflow Hedge verbleiben die bis dato angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zum Eintritt der abgesicherten Transaktion in der Sicherungsrücklage. Die in der Sicherungsrücklage erfassten Wertänderungen werden zu­jedem Zahlungszeitpunkt zum Ausgleich des Ergebniseffekts aus den abgesicherten Zahlungsströmen des finanziellen Grundge­schäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Reklassifizierung).

Spätestens zu Beginn der Absicherung werden Sicherungsbezie­hungen, Risikomanagementziele und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dabei werden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft identifiziert, die Art der Sicherungsbeziehung bestimmt sowie die Ziele der Sicherungsstrategie und die Methoden der Effektivitätsmessung festgehalten.

Der Flughafen München überwacht die prospektive Effektivität der Sicherungsbeziehung vom Zeitpunkt des Sicherungsbeginns an bis zum Ende der Sicherungsbeziehung.

Angaben zum beizulegenden Zeitwert der Derivate in Sicherungs­beziehungen sind dem Kapitel VII.16 zu entnehmen, Angaben zu den Veränderungen der Sicherungsrücklage sind in Kapitel VII.12 zu finden. Entsprechend der Fristigkeit des zugehörigen Grundgeschäfts wird der volle Buchwert eines Derivats als kurz- oder langfristig eingestuft.

8. Vorräte

Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Leistungen sowie Handelswaren ausgewiesen.

Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und zum Nettoveräußerungswert.

Das zur Bestimmung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen verwendete Verbrauchsfolgeverfahren ist die Durchschnittsmethode und bei den Handelswaren ist es die Fifo-Methode.

9. Forderungen und Vertragliche Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in den lang­fristigen Vermögenswerten ausgewiesen, soweit diese über zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig sind. Bei einer Realisie­rung unter zwölf Monaten erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.

Dies gilt auch für Vertragliche Vermögenswerte, soweit deren Reali­sierung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag liegt. Bei einer Realisierung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt der Aus­weis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.

10. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen den Zahlungsmittelbestand und kurz­fristige Geldanlagen. Dem Zahlungsmittelbestand werden Barmittel und Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten zugerechnet, wenn sie keiner wesentlichen Wertschwankung unter­liegen und jederzeit ohne Risikoabschlag liquidiert werden können.

11. Eigenkapital

a) Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Die vom Flughafen München ausgegebenen Finanzinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen als Eigen- oder Fremdkapital eingestuft. Als Eigenkapital gelten dabei alle passiven Finanzinstrumente, die keine Schulden sind.

b) Personengesellschaften

Der Konsolidierungskreis beinhaltet Personengesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen. Anteile an deutschen Personen­gesellschaften sind mit einem Kündigungsrecht ausgestattet, das durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann. Der kündigende Gesellschafter kann gegenüber den übrigen Gesell­schaftern einen Anspruch auf Abfindung geltend machen. Daher werden Anteile an Personengesellschaften, soweit sie nicht beherr­schenden Gesellschaftern zuzuordnen sind, im Konzernabschluss als Finanzschulden eingestuft. Im vorliegenden Konzernabschluss werden sie als »Finanzschulden aus Anteilen an Personengesell­schaften« ausgewiesen.

Die dem vorliegenden Konzernabschluss zugrunde liegenden Ab­grenzungsregeln nach IFRS weichen von den im deutschen Rechts­raum geltenden Unterscheidungsmethoden für Eigen- und Fremd­kapital ab.

Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden diese Finanzschul­den mit dem beizulegenden Zeitwert, das heißt mit dem Barwert der erwarteten Abfindungsverpflichtung mit einem risikoadäquaten Zinssatz zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt, bewertet.

Die Folgebewertung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Die Finanz­schuld wird erfolgswirksam aufgezinst. Weitere Erläuterungen sind in Kapitel V.2 zu finden.

12. Verbindlichkeiten und Vertragliche Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, soweit diese über zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag liegen. Bei einem Fälligkeits­termin unter zwölf Monaten erfolgt der Ausweis unter den kurzfristi­gen Verbindlichkeiten.

Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird in den Verbindlichkeiten angesetzt, wenn der Flughafen München von einem Kunden eine Gegenleistung erhält und erwartet, dass dem Kunden diese Gegen­leistung ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Eine Rückerstat­tungsverbindlichkeit wird in Höhe der erhaltenen oder zu erhalten­den Gegenleistung bewertet, die dem Kunden zusteht.

13. Tatsächliche und latente Ertragsteueransprüche und -schulden

Latente Steueransprüche und -schulden sind zu saldieren, wenn der Flughafen München einen rechtlichen Anspruch auf Saldierung tatsächlicher Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerschulden erworben hat und die latenten Steueransprüche und -schulden gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.

Im vorliegenden Konzernabschluss werden latente Steuern aus kurzfristigen Posten und latente Steuern aus langfristigen Posten gesondert saldiert.

Auf Konzernebene erfolgt die Saldierung nur insoweit, als eine Auf­rechnungsmöglichkeit aus ertragsteuerlichen Organschaften besteht.

Der Flughafen München ist zu der Einschätzung gekommen, dass die globale Mindeststeuer, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für Pillar 2 zu zahlen ist, eine Ertragsteuer im Anwendungsbereich von IAS 12 ist. Der Konzern hat die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewandt und erfasst diese als tatsächlichen Steuerauf­wand/-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt. Im Geschäftsjahr 2025 gab es hierzu keine bilanziellen Auswirkungen.

14. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer Zusammenfassung

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der die versorgungsberech­tigten Arbeitnehmer anspruchsbegründende Arbeitsleistungen erbringen. Der Flughafen München leistet Zahlungen an die Deut­sche Rentenversicherung und an die Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Versorgungskammer. Über die Beitragszahlung hinaus bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden Rückstellungen angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (»Projected Unit Credit Method«). Dieses Verfahren spiegelt den versicherungsmathematischen Bar­wert der bereits erdienten Anwartschaft wider. Der Anwartschafts­barwert wird unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Renten­steigerungen sowie der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten ermittelt. Die Bewertung von Ansprüchen auf Krankenversiche­rungs­leistungen basiert auf versicherungsmathematischen Annahmen zum Krankheitskostentrend. Diskontsätze werden aus der zum Be­wertungsstichtag vorliegenden Zinsstrukturkurve für hochwertige Unternehmensanleihen abgeleitet. Pensionszahlungen und Krank­heitskosten bestreitet der Flughafen München aus laufenden Zah­lungsmittelflüssen. Es bestehen keine Anlagen zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen (Planvermögen).

Aufstockungsbeträge, die aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung geleistet werden, werden nach den Grundsätzen für sonstige lang­fristige Leistungen an Arbeitnehmer bilanziert.

Sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Rück­stellungen für Dienstzeitjubiläen, Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen (Erfüllungsrückstand und Auf­stoc­kungsbeträge) und sonstige bezuschusste Gehaltsumwandlungen.

Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt nach den oben dargestellten Grundsätzen und Methoden. Verpflichtungen aus Altersteilzeitver­einbarungen sind durch ein Planvermögen gedeckt. Der Barwert der Verpflichtung wird mit dem beizulegenden Zeitwert dieses Vermögens verrechnet. Ein Aktivüberhang wird unter den sonstigen Vermögens­werten ausgewiesen.

15. Sonstige Rückstellungen

Soweit der Barwert einer Verpflichtung wesentlich vom Nominalbetrag abweicht, werden Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Verpflichtung angesetzt. Die der Verpflichtung innewohnenden Risiken werden bei der Ermittlung der erwarteten Ressourcenab­flüsse berücksichtigt, die Abzinsung erfolgt dementsprechend mit dem risikolosen Vorsteuerzins.

Auf Konzernebene resultieren Kreditzusagen aus der Berücksichti­gung von aufgrund ihrer Wesentlichkeit nicht konsolidierten Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen. Hierbei sind die Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen berechtigt, einen zugesagten Kredit­betrag zu vorher festgelegten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Für diese Kreditzusagen ist eine Ermittlung des erwarteten Kredit­ausfalls aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtung anhand des allgemeinen Ansatzes vorzunehmen.

16. Umsatzerlöse

Im Rahmen der Umsatzlegung stellt die Entgeltordnung des Flug­hafens München die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme und Vergütung des Betriebs und der Bereitstellung der Flughafeninfra­struktur dar. Dabei stellen Entgelte, die gemäß § 19b LuftVG der Ge­nehmigungspflicht durch die Luftfahrtbehörden unterliegen, einen Teil der Umsatzerlöse dar, deren Realisation grundsätzlich zeitraum­bezogen zum Zeitpunkt der täglichen Rechnungsstellung erfolgt. Der Transaktionspreis unterteilt sich in fix vereinbarte Entgelte und variable Gegenleistungen (Umsatzminderung). Dem Flughafen Mün­chen können aus den variablen Gegenleistungen Verbindlichkeiten zur Rückerstattung von Teilen des Transaktionspreises entstehen (Rückerstattungsverbindlichkeiten). Der Effekt der Umsatzminde­rung wird mittels der Erwartungswertmethode geschätzt und basiert auf historischen Informationen. Die Schätzung unterliegt dabei der Annahme, dass eine Umsatzminderung sofort erfasst werden muss, wenn deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht mit sehr hoher Wahr­scheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Der Erwartungswert ist auf Basis der Informationen zum Ende der Berichtsperiode erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Umsatzerlöse aus dem Einzelhandel werden zeitpunktbezogen reali­siert, wobei der relevante Zeitpunkt der Abschluss des Bezahlvorgangs ist. Der Transaktionspreis setzt sich aus der Preisauszeichnung der Ware und variablen Gegenleistungen (Umsatzminderungen) zusam­men. Die variablen Gegenleistungen werden mittels der Erwartungs­wertmethode auf Basis historischer Informationen geschätzt, die der Annahme unterliegen, dass mehrere Ereignisse eintreten können.

Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung werden nach IFRS 16 über die Laufzeit des Vertrages realisiert. Hierbei handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse.

17. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Zusammenfassung

a) Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Der Flughafen München bewertet derivative Finanzinstrumente fortlaufend mit dem beizulegenden Zeitwert.

Die Bewertung von Beteiligungen an Tochter- und Gemeinschafts­unternehmen, die wegen Geringfügigkeit nicht in den Konsolidierungs­kreis einbezogen wurden, erfolgt vereinfachend mit den Anschaf­fungskosten.

Alle nicht finanziellen Vermögenswerte sind mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Folgende Methoden und Parameter wurden bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte zum Zweck der Bewertung angewandt:

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

TEUR

31.12.2025

31.12.2024

Bewertungsmethode

Parameter

Art

Hierarchie4)

Zinsswaps

1.091

139

Barwertmethode, Add-On Verfahren

Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall1)

II

Devisen-Termingeschäfte

415

36

Barwertmethode, Add-On Verfahren

Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3)

II

Aktiva

1.506

175

Zinsswaps

984

2.745

Barwertmethode, Add-On Verfahren

Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3)

II

Devisen-Termingeschäfte

0

273

Barwertmethode, Add-On Verfahren

Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3)

II

Passiva

984

3.018

  1. Abgeleitet aus Marktdaten

  2. Der Solvabilitätsverordnung entnommen

  3. Kontrahenten: abgeleitet aus Marktdaten, Flughafen München: abgeleitet aus aktuellen Kreditkonditionen

  4. I.S.v. IFRS 13.72 ff.; im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Hierarchieebenen stattgefunden

Die Methoden stimmen mit den im Vorjahr angewandten Methoden überein.

b) Angabe des beizulegenden Zeitwerts

Der vorliegende Abschluss beinhaltet Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, und von Finanzinstrumenten, die mit den fortgeführten Anschaf­fungs­kosten bewertet werden.

Folgende Methoden und Parameter wurden bei der Ermittlung bei­zulegender Zeitwerte zum Zweck der Bewertung angewandt:

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für Bewertungszwecke

Bewertungsmethode

Parameter

Art

Hierarchie2)

Immobilien innerhalb des Flughafen-Campus

Ertragswertverfahren

Reinertrag1), wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer1)

III

Liegenschaftszinssatz

II

Immobilien außerhalb des Flughafen-Campus

Sachwertverfahren

Bodenrichtwerte, adjustierte Normalherstellungskosten

II

Ertragswertverfahren

Reinertrag1), wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer1), Liegenschaftszinsen

III

Forderungen

Barwertmethode

Erwartete Cashflows3), Diskontsätze3), CDS-Spreads4)

II

Originäre Finanzschulden

Barwertmethode

Erwartete Cashflows3), Diskontsätze3), CDS-Spreads4)

II

  1. Unter Verwendung unternehmenseigener Daten (zum Beispiel Mietverträge, mittel- und langfristige Unternehmensplanung, klimabezogene Risiken) bestimmt

  2. I.S.v. IFRS 13.72 ff.; im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Hierarchieebenen stattgefunden

  3. Abgeleitet aus Marktdaten

  4. Kontrahenten: abgeleitet aus Marktdaten, Flughafen München: abgeleitet aus aktuellen Kreditkonditionen

Die Methoden stimmen mit den im Vorjahr angewandten Methoden überein.

  1. Die ebenfalls im Anwendungsbereich befindlichen Leasingforderungen sind nicht im Bestand. Ferner wird das Wahlrecht zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes (»simplified approach«) für langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertraglichen Vermögenswerten in Anspruch genommen.