IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Sachanlagevermögen
Für das Sachanlagevermögen erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Grund und Boden wird nicht planmäßig abgeschrieben. Alle übrigen Vermögenswerte werden linear entsprechend ihren erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern planmäßig abgeschrieben.
Erweiterungsinvestitionen werden nur dann erfasst, wenn sie für sich genommen als Vermögenswert angesetzt werden können. Dies kommt im Falle des Komponentenansatzes zu tragen, den der Flughafen München für Gebäude anwendet. Danach sind die kumulierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes in Bestandteile unterschiedlicher Nutzungsdauer zu zerlegen und getrennt abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gebäude werden in die Bestandteile Rohbau und Fassade, Dach sowie Innenausstattung und Technik zerlegt und gesondert abgeschrieben.
Im Konzernabschluss gelten die folgenden Nutzungsdauern (ausgenommen sind Nutzungsrechte in Bezug auf Leasingverhältnisse):
Gebäude und andere Bauten auf eigenen Grundstücken | |
Gebäude | |
Rohbau und Fassade | 25 – 50 Jahre |
Dach | 20 Jahre |
Innenausstattung und Technik | 25 Jahre |
Andere Bauten auf eigenen Grundstücken | |
Verkehrsflächen | 15 – 35 Jahre |
Betriebsflächen | 15 – 90 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | |
Flugbetriebsflächen | 25 – 40 Jahre |
Flugtechnische Anlagen | 4 – 20 Jahre |
Ver- und Entsorgungsanlagen | 8 – 35 Jahre |
Andere Anlagen und Maschinen | 4 – 20 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Mobiles Gerät Betrieb und Abfertigung | 3 – 20 Jahre |
Mobiliar und Einrichtungen | 1 – 20 Jahre |
Fuhrpark | 3 – 15 Jahre |
Andere Betriebsausstattung | 1 – 20 Jahre |
Für die Nutzungsrechte in Bezug auf Leasingverhältnisse nach IFRS 16 mit unbestimmter Laufzeit werden Nutzungsdauern zwischen neun Monaten bis 19 Jahren unterstellt. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen über Vermögenswerte berücksichtigt der Konzern sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Die wesentlichen Faktoren hierbei sind die Konditionen, die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit des Leasinggebers sowie logistische Überlegungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Strategie des Konzerns.
Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden durch den Vergleich des Verkaufserlöses mit dem Restbuchwert ermittelt. Sie sind in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen enthalten.
2. Immaterielle Vermögenswerte
a) Erworbene immaterielle Vermögenswerte
Für immaterielle Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Von Emissionsrechten abgesehen, sind die Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte bestimmt und betragen zwischen drei und zehn Jahre. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer.
b) Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Spezialsoftware für den Flughafenbetrieb.
Die Nutzungsdauer der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte ist bestimmbar. Sie beträgt drei bis sieben Jahre. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear.
c) Emissionsrechte
Emissionsrechte werden bei erstmaligem Ansatz mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die Nutzungsdauer von Emissionsrechten ist grundsätzlich nicht bestimmbar. Daher wird der Buchwert dieser Rechte jährlich mit dem erzielbaren Betrag verglichen und gegebenenfalls abgewertet.
3. Fremdkapitalkosten
Sofern ein Zeitraum von zwölf Monaten bis zum Erreichen des betriebsbereiten Zustands eines Vermögenswerts vergeht, werden die dem Erwerb oder der Herstellung des Vermögenswerts direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Aktivierungsfähige Fremdkapitalkosten umfassen Zinsaufwendungen direkter und indirekter Finanzierungsquellen. Sie werden aus dem nach der Effektivzinsmethode bestimmten Zinsaufwand abgeleitet.
4. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, ansetzt.
Konkret werden Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Vermögenswerte ist, bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
5. Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden
Der erstmalige Ansatz von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die Folgebewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden entsprechen den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden für selbstgenutzte Immobilien.
Sobald als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien einer betrieblichen Verwendung zugeführt werden, erfolgt eine Umbuchung in das selbstgenutzte Sachanlagevermögen.
Der Flughafen München zählt alle Grundstücke und Gebäude mit unbestimmter Verwendung zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und ordnet alle fremdgenutzten Gebäude und Grundstücke, mit denen Einnahmen erzielt werden, die unabhängig vom übrigen Flughafenbetrieb anfallen, diesen zu.
6. Leasingverhältnisse
Bei Leasingverhältnissen erfolgt die Folgebewertung der Nutzungsrechte zu fortgeführten Anschaffungskosten und wird über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse, deren zugrundeliegende Vermögenswerte von geringem Wert sind, werden bilanziert.
7. Finanzinstrumente Zusammenfassung
a) Ansatz und Erstbewertung
Allgemein werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erstmalig erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte, mit der Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, werden zum Erfüllungsdatum angesetzt.
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern Finanzinstrumente im Rahmen der Klassifizierung nicht in die Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« eingeordnet werden, erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert inklusive des Erwerbs oder der Emission direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.
b) Klassifizierung und Folgebewertung
Der Flughafen München nimmt beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten eine Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungskategorien vor: »zu fortgeführten Anschaffungskosten«, »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital«, »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigenkapital« sowie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«. Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien – mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten - erfolgt abhängig von dem identifizierten Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts müssen zu festgelegten Zeitpunkten Zahlungsströme generieren, die ausschließlich »Zahlungen für Zins und Tilgung« darstellen.
Finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« zugeordnet, sofern diese:
im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist
die Zahlungen ausschließlich Zins und Tilgung darstellen und zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen
Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital« eingeordnet, wenn diese:
im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist
die Zahlungen ausschließlich Zins und Tilgung darstellen und zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht »zu fortgeführten Anschaffungskosten« oder »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital« wie oben beschrieben klassifiziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und deren Zielsetzung. Der Konzern hat gegenwärtig die Geschäftsmodelle »Halten« sowie »Sonstige« für die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente identifiziert.
Finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsmodell »Halten« und somit in der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« sind insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte. Weiterhin werden dieser Kategorie flüssige Mittel zugeordnet. Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Finanzielle Vermögenswerte des Geschäftsmodells »Sonstige« und in der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« sind ausschließlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte im Sinne von Derivaten und originären Finanzinstrumenten.
Unter IFRS 9 hat die Beurteilung der vertraglichen Zahlungen von Zins und Tilgung auf Einzelinstrumentenebene zu erfolgen und basiert auf den folgenden Definitionen:
Der Begriff »Tilgung« referenziert auf den Kapitalbetrag des finanziellen Vermögenswerts. Der Kapitalbetrag stellt den beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung dar. Für kurzfristige Vermögenswerte entspricht dies regelmäßig dem Nominalbetrag.
Der Begriff »Zins« ist definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes sowie das übernommene Kreditrisiko und andere grundlegende Kosten einer einfachen Kreditbeziehung (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten). Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. Umklassifizierungen der betroffenen finanziellen Vermögenswerte erfolgen am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells und wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Flughafen München unwiderruflich bestimmen, die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis darzustellen (»erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigenkapital«). Diese Entscheidung erfolgt für jedes einzelne Instrument.
Bei den im Bestand befindlichen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um Beteiligungen an Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen, die wegen Geringfügigkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden.
Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt unabhängig von weiteren Kriterien grundsätzlich in die Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten«. Sofern beim erstmaligen Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hiervon abweichende Bilanzierung vorgenommen werden. Neben der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten kann auch eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausübung der Option »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« wird derzeit nicht ausgeübt. Derivate sind grundsätzlich immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für ausgegebene Kreditzusagen ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle vorzunehmen.
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« sind im Wesentlichen Finanzschulden aus Anteilen an Personengesellschaften, Finanzschulden gegenüber Gesellschaftern, Finanzschulden aus Darlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
c) Bewertungskategorien
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
»Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«: Gewinne und Verluste sowie jegliche Zinserträge und Dividenden finanzieller Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
»Zu fortgeführten Anschaffungskosten«: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertberichtigungen gemindert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und –verluste sowie Wertberichtigungen werden erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren sind auch bei einer Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam zu erfassen.
»Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Fremdkapital«: Sonstige Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und –verluste sowie Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Nettogewinne und –verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Bei Ausbuchung werden aggregierte Gewinne und Verluste erfolgswirksam reklassifiziert.
»Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Eigenkapital«: Sonstige Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden, die nicht eindeutig für einen Teil der Investitionskosten entschädigen, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere Nettogewinne und –verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
»Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«: Gewinne und Verluste sowie jegliche Zinsaufwendungen finanzieller Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bezüglich als Sicherungsinstrumente designierter Derivate ist zusätzlich Abschnitt IV.7.g) zu beachten.
»Zu fortgeführten Anschaffungskosten«: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden anhand der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsgewinne und –verluste werden erfolgswirksam erfasst. Des Weiteren werden auch bei der Ausbuchung entstehende Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst.
Der Effektivzins ist der Zinssatz, mit dem die erwarteten Zahlungsströme aus einem Finanzinstrument (einschließlich Gebühren) über die erwartete Laufzeit auf den zum Ermittlungszeitpunkt anzusetzenden Buchwert diskontiert werden. Bei der Berechnung der Zinserträge und –aufwendungen wird der Effektivzins auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts, sofern der Vermögenswert nicht wertgemindert ist, oder die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit angewandt.
Für finanzielle Vermögenswerte, die nach dem erstmaligen Ansatz als wertgemindert eingestuft werden, wird der Effektivzins auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Wird der finanzielle Vermögenswert nachfolgend nicht länger als wertgemindert eingestuft, erfolgt die Berechnung der Zinserträge wieder auf Basis des Bruttobuchwerts. Bei geänderten Cashflows wird die Ermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz fortgeführt.
Bei substanziellen vertraglichen Darlehensmodifikationen, die zur Ausbuchung des ursprünglichen und Erfassung eines neuen Darlehens führen, wird ein neuer Effektivzins berechnet. Bei nicht substanziellen vertraglichen Darlehensmodifikationen wird die bestehende Verbindlichkeit unter Beibehaltung des ursprünglichen Effektivzinssatzes fortgeführt. Die Diskontierung der geänderten Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz führt zu einer ergebniswirksamen Buchwertanpassung der fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Bilanzierung von Finanzgebühren richtet sich nach deren Gehalt. Gebühren, die für erbrachte Leistungen erhoben werden, sind sofort ergebniswirksam zu erfassen. Anderenfalls erfolgt ihre Berücksichtigung als Transaktionskosten (Erfassung im Zugangsbuchwert und Verteilung mittels der Effektivzinsmethode bei Finanzinstrumenten mit fester Zinsbindung beziehungsweise lineare Verteilung über die Laufzeit bei variabler Zinsbindung). Bereitstellungsgebühren werden bis zur Darlehensauszahlung unter den abgegrenzten Aufwendungen angesetzt. Soweit mit der Darlehensauszahlung nicht mehr gerechnet wird, ist der angesammelte Betrag sofort ergebniswirksam aufzulösen.
Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz sowie mittels weiterer gängiger, finanzmathematischer Methoden ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten ist bei erstmaliger Bilanzierung unter marktgerechten Konditionen grundsätzlich null. Im Rahmen der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden kontrahentenspezifische Kreditrisiken berücksichtigt.
d) Ausbuchung
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erlöschen, oder die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme einer Transaktion, bei der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf einen Dritten übertragen oder weder übertragen noch zurückbehalten werden, und keine Kontrolle über den finanziellen Vermögenwert besteht. Der Flughafen München geht keine Transaktionen ein, die zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung aller wesentlichen Chancen und Risiken führen könnten.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Flughafen München bucht finanzielle Verbindlichkeiten auch aus, wenn die vertraglichen Bedingungen angepasst wurden und die Zahlungsströme wesentlich voneinander abweichen. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert und der gezahlten Gegenleistung einschließlich nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst.
e) Saldierung
Finanzielle Vermögenswerte und Finanzschulden werden im vorliegenden Konzernabschluss saldiert, soweit die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechnung nach § 387 ff. BGB am Bilanzstichtag gegeben sind, und die Geschäftsführung die Aufrechnung oder einen simultanen Ausgleich beabsichtigt und durchsetzen kann.
f) Wertminderungen – erwartete Kreditausfälle
Der Flughafen München erfasst erwartete Kreditausfälle für sämtliche finanzielle Vermögenswerte, die zu »fortgeführten Anschaffungskosten« bewertet werden. Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich nach dem Berechnungsmodell sowie der Zuordnung des Instruments in die jeweilige Stufe.
Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertraglichen Vermögenswerten1) hat für alle anderen Finanzinstrumente die Ermittlung der Wertminderungshöhe nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell (auch »general approach«) sowie den folgenden drei Stufen zu erfolgen:
Stufe 1: Alle relevanten Finanzinstrumente werden zunächst der Stufe 1 zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate (»12-Monats-Kreditausfall«) nach Abschlussstichtag ist aufwandswirksam zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument verbundenen Zinserträge errechnen sich durch Multiplikation des Bruttobuchwerts zum Periodenbeginn mit dem zum Zugangszeitpunkt ermittelten Effektivzinssatz. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge.
Stufe 2: Finanzinstrumente, die gegenüber dem Zugangszeitpunkt ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko aufweisen, sind der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen. Die Wertminderung entspricht dem Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments (»lebenslanger Kreditausfall«). Die Zinserträge werden analog zu Stufe 1 berechnet.
Stufe 3: Sofern sich neben einem signifikant erhöhten Kreditrisiko auch objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Finanzinstruments beobachten lassen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung weiterhin auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments (»lebenslanger Kreditausfall«). Die Vereinnahmung der Zinserträge erfolgt gegenüber der Stufe 1 und 2 jedoch auf Basis des Nettobuchwerts, das heißt Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes.
Flüssige Mittel, sonstige Forderungen und Vermögenswerte sowie Kreditzusagen unterliegen den Wertminderungsanforderungen nach dem allgemeinen Ansatz. Der (Netto-)Buchwert dieser Finanzinstrumente stellt jeweils das maximale Ausfallrisiko dar.
Zur Bestimmung eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos gegenüber der initialen Erfassung berücksichtigt der Flughafen München angemessene Informationen, die ohne übermäßige Kosten oder Bemühungen verfügbar sind.
Finanzinstrumente im allgemeinen Ansatz (»general approach«) unterliegen einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko bei einer (relativen) Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 20 %, spätestens wird jedoch ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen angenommen.
Für flüssige Mittel wird nach Möglichkeit die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko (»low credit risk exemption«) zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Zur Einschätzung eines niedrigen Kreditrisikos tragen beispielhaft länder- und schuldnerspezifische Ratinginformationen sowie deren Ausblick bei. Die Anforderungen für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko werden für flüssige Mittel mit mindestens einem Investment-Grade-Rating als erfüllt angesehen, sodass keine Nachverfolgung des Kreditrisikos für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko erforderlich ist.
Da Kreditzusagen keine Fälligkeitsstruktur aufweisen, wird zur Identifikation eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos und bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung nicht auf Überfälligkeitsdaten zurückgegriffen.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertraglichen Vermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung (»simplified approach«) zur Anwendung, der unabhängig von der Kreditqualität eine Wertminderung in Höhe des lebenslangen Kreditausfalls über die Restlaufzeit vorsieht. Folglich ist für diese Finanzinstrumente jeweils mindestens eine Zuordnung in Stufe 2 sowie bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung ein Transfer in Stufe 3 vorzunehmen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragliche Vermögenswerte, die eine Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten, sowie für Forderungen aus Leasingverhältnissen wird ebenfalls der vereinfachte Ansatz angewandt. Der (Netto-)Buchwert dieser Instrumente stellt jeweils das maximale Kreditrisiko dar.
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Finanzinstrumente einzeln dahingehend untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Falls dies der Fall ist, nimmt der Flughafen München eine Einzelbetrachtung der Finanzinstrumente vor. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts liegen vor, wenn sich verlässlich bestimmbare negative Auswirkungen auf die künftigen Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ermitteln lassen.
Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden für flüssige Mittel neben den allgemeinen, qualitativen Indikatoren spätestens nach 90 Tagen Überfälligkeit angenommen.
Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung gelten beispielsweise signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz beziehungsweise andere Sanierungsverfahren des Schuldners.
Soweit in einer der folgenden Geschäftsperioden Ereignisse eintreten, die darauf hinweisen, dass sich die künftigen Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert wieder dem ursprünglichen Niveau annähern (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit), wird eine Wertaufholung in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst.
Für die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der relativen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit greift der Flughafen München auf am Markt quotierte Credit-Default-Swap-Spreads zurück, die zukunftsgerichtete, makroökonomische Faktoren berücksichtigen, und extrahiert die Ausfallwahrscheinlichkeit. In Abhängigkeit des Volumens gegenüber Schuldnern erfolgt für wesentliche Positionen eine individuelle Betrachtung, für betragsmäßig nicht wesentliche Positionen wird eine Beurteilung anhand homogener Portfolios, die die geografischen und schuldnerspezifischen Eigenschaften abbilden, vorgenommen. Sofern für bestimmte Schuldner keine schuldnerspezifischen Credit-Default-Swap-Spreads vorhanden sind, erfolgt eine Betrachtung unter Berücksichtigung der geografischen und branchenspezifischen Eigenschaften.
Der 12-Monats-Kreditausfall sowie der lebenslange Kreditausfall werden mittels am Markt quotierter Credit-Default-Swap-Spreads berechnet, die neben der Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners auch die Verlustquote bei einem Ausfall beinhalten. Bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung wird im Rahmen der Einzelbetrachtung eine separate Einschätzung des erwarteten Verlusts basierend auf dem aktuellen Marktpreis sowie dem ursprünglichen Effektivzinssatz vorgenommen.
Die Berechnung erwarteter Kreditausfälle bei Kreditzusagen basiert auf dem intern verwendeten Risikoaufschlag (credit spread), der zu dem variablen Zinssatz der jeweiligen Cashpool-Zusagen addiert wird.
Als Ausfallereignis definiert der Flughafen München unabhängig vom Finanzinstrument eine nicht länger vorhandene Einbringlichkeit des Finanzinstruments, sodass eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % vorliegt. Dann wird nicht länger mit einer Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Abschreibung des Bestands, korrigiert um mögliche Sicherheiten.
g) Derivate in Sicherungsbeziehungen
Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können nur auf Derivate angewandt werden, die in eine hocheffektive, hinreichend dokumentierte Sicherungsbeziehung eingebracht wurden. Alle übrigen Derivate sind erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Derivate in Sicherungsbeziehungen werden am Handelstag angesetzt. Sie werden bei erstmaligem Ansatz und in der Folge mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt von der Art des Grundgeschäfts und der Sicherungsbeziehung ab.
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge): Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts im Hinblick auf das gesicherte Risiko werden ergebniswirksam erfasst. Dabei wird der effektive Teil der Änderung unter den Finanzierungsaufwendungen oder -erträgen und der ineffektive Teil im sonstigen Finanzergebnis unter den sonstigen Gewinnen (netto) beziehungsweise den sonstigen Verlusten (netto) ausgewiesen.
Mit Beendigung eines Fair Value Hedge wird die Zeitwertbewertung des Grundgeschäfts beendet. Bei einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrument wird auf Basis des zum Beendigungszeitpunkt vorliegenden Buchwerts und der noch ausstehenden Zahlungsströme ein neuer Effektivzins bestimmt. Der Effektivzins wird der Folgebewertung bis zum Abgang des Grundgeschäfts zugrunde gelegt.
Absicherung von Zahlungsmittelströmen (Cashflow Hedge): Der effektive Anteil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in der Sicherungsrücklage, der ineffektive Anteil erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis unter den sonstigen Gewinnen (netto) beziehungsweise den sonstigen Verlusten (netto) erfasst. Die in der Sicherungsrücklage erfassten Wertänderungen werden zu jedem Zahlungszeitpunkt zum Ausgleich des Ergebniseffekts aus den abgesicherten Zahlungsströmen des finanziellen Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Reklassifizierung).
Auch nach Beendigung eines Cashflow Hedge verbleiben die bis dato angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zum Eintritt der abgesicherten Transaktion in der Sicherungsrücklage. Die in der Sicherungsrücklage erfassten Wertänderungen werden zujedem Zahlungszeitpunkt zum Ausgleich des Ergebniseffekts aus den abgesicherten Zahlungsströmen des finanziellen Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Reklassifizierung).
Spätestens zu Beginn der Absicherung werden Sicherungsbeziehungen, Risikomanagementziele und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dabei werden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft identifiziert, die Art der Sicherungsbeziehung bestimmt sowie die Ziele der Sicherungsstrategie und die Methoden der Effektivitätsmessung festgehalten.
Der Flughafen München überwacht die prospektive Effektivität der Sicherungsbeziehung vom Zeitpunkt des Sicherungsbeginns an bis zum Ende der Sicherungsbeziehung.
Angaben zum beizulegenden Zeitwert der Derivate in Sicherungsbeziehungen sind dem Kapitel VII.16 zu entnehmen, Angaben zu den Veränderungen der Sicherungsrücklage sind in Kapitel VII.12 zu finden. Entsprechend der Fristigkeit des zugehörigen Grundgeschäfts wird der volle Buchwert eines Derivats als kurz- oder langfristig eingestuft.
8. Vorräte
Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Leistungen sowie Handelswaren ausgewiesen.
Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und zum Nettoveräußerungswert.
Das zur Bestimmung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen verwendete Verbrauchsfolgeverfahren ist die Durchschnittsmethode und bei den Handelswaren ist es die Fifo-Methode.
9. Forderungen und Vertragliche Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, soweit diese über zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig sind. Bei einer Realisierung unter zwölf Monaten erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.
Dies gilt auch für Vertragliche Vermögenswerte, soweit deren Realisierung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag liegt. Bei einer Realisierung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.
10. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen den Zahlungsmittelbestand und kurzfristige Geldanlagen. Dem Zahlungsmittelbestand werden Barmittel und Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten zugerechnet, wenn sie keiner wesentlichen Wertschwankung unterliegen und jederzeit ohne Risikoabschlag liquidiert werden können.
11. Eigenkapital
a) Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
Die vom Flughafen München ausgegebenen Finanzinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen als Eigen- oder Fremdkapital eingestuft. Als Eigenkapital gelten dabei alle passiven Finanzinstrumente, die keine Schulden sind.
b) Personengesellschaften
Der Konsolidierungskreis beinhaltet Personengesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen. Anteile an deutschen Personengesellschaften sind mit einem Kündigungsrecht ausgestattet, das durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann. Der kündigende Gesellschafter kann gegenüber den übrigen Gesellschaftern einen Anspruch auf Abfindung geltend machen. Daher werden Anteile an Personengesellschaften, soweit sie nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen sind, im Konzernabschluss als Finanzschulden eingestuft. Im vorliegenden Konzernabschluss werden sie als »Finanzschulden aus Anteilen an Personengesellschaften« ausgewiesen.
Die dem vorliegenden Konzernabschluss zugrunde liegenden Abgrenzungsregeln nach IFRS weichen von den im deutschen Rechtsraum geltenden Unterscheidungsmethoden für Eigen- und Fremdkapital ab.
Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden diese Finanzschulden mit dem beizulegenden Zeitwert, das heißt mit dem Barwert der erwarteten Abfindungsverpflichtung mit einem risikoadäquaten Zinssatz zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt, bewertet.
Die Folgebewertung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Die Finanzschuld wird erfolgswirksam aufgezinst. Weitere Erläuterungen sind in Kapitel V.2 zu finden.
12. Verbindlichkeiten und Vertragliche Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, soweit diese über zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag liegen. Bei einem Fälligkeitstermin unter zwölf Monaten erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird in den Verbindlichkeiten angesetzt, wenn der Flughafen München von einem Kunden eine Gegenleistung erhält und erwartet, dass dem Kunden diese Gegenleistung ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird in Höhe der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet, die dem Kunden zusteht.
13. Tatsächliche und latente Ertragsteueransprüche und -schulden
Latente Steueransprüche und -schulden sind zu saldieren, wenn der Flughafen München einen rechtlichen Anspruch auf Saldierung tatsächlicher Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerschulden erworben hat und die latenten Steueransprüche und -schulden gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.
Im vorliegenden Konzernabschluss werden latente Steuern aus kurzfristigen Posten und latente Steuern aus langfristigen Posten gesondert saldiert.
Auf Konzernebene erfolgt die Saldierung nur insoweit, als eine Aufrechnungsmöglichkeit aus ertragsteuerlichen Organschaften besteht.
Der Flughafen München ist zu der Einschätzung gekommen, dass die globale Mindeststeuer, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für Pillar 2 zu zahlen ist, eine Ertragsteuer im Anwendungsbereich von IAS 12 ist. Der Konzern hat die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewandt und erfasst diese als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt. Im Geschäftsjahr 2025 gab es hierzu keine bilanziellen Auswirkungen.
14. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer Zusammenfassung
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer anspruchsbegründende Arbeitsleistungen erbringen. Der Flughafen München leistet Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung und an die Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Versorgungskammer. Über die Beitragszahlung hinaus bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden Rückstellungen angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (»Projected Unit Credit Method«). Dieses Verfahren spiegelt den versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaft wider. Der Anwartschaftsbarwert wird unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen sowie der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten ermittelt. Die Bewertung von Ansprüchen auf Krankenversicherungsleistungen basiert auf versicherungsmathematischen Annahmen zum Krankheitskostentrend. Diskontsätze werden aus der zum Bewertungsstichtag vorliegenden Zinsstrukturkurve für hochwertige Unternehmensanleihen abgeleitet. Pensionszahlungen und Krankheitskosten bestreitet der Flughafen München aus laufenden Zahlungsmittelflüssen. Es bestehen keine Anlagen zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen (Planvermögen).
Aufstockungsbeträge, die aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung geleistet werden, werden nach den Grundsätzen für sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer bilanziert.
Sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Rückstellungen für Dienstzeitjubiläen, Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen (Erfüllungsrückstand und Aufstockungsbeträge) und sonstige bezuschusste Gehaltsumwandlungen.
Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt nach den oben dargestellten Grundsätzen und Methoden. Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sind durch ein Planvermögen gedeckt. Der Barwert der Verpflichtung wird mit dem beizulegenden Zeitwert dieses Vermögens verrechnet. Ein Aktivüberhang wird unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
15. Sonstige Rückstellungen
Soweit der Barwert einer Verpflichtung wesentlich vom Nominalbetrag abweicht, werden Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Verpflichtung angesetzt. Die der Verpflichtung innewohnenden Risiken werden bei der Ermittlung der erwarteten Ressourcenabflüsse berücksichtigt, die Abzinsung erfolgt dementsprechend mit dem risikolosen Vorsteuerzins.
Auf Konzernebene resultieren Kreditzusagen aus der Berücksichtigung von aufgrund ihrer Wesentlichkeit nicht konsolidierten Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen. Hierbei sind die Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen berechtigt, einen zugesagten Kreditbetrag zu vorher festgelegten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Für diese Kreditzusagen ist eine Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtung anhand des allgemeinen Ansatzes vorzunehmen.
16. Umsatzerlöse
Im Rahmen der Umsatzlegung stellt die Entgeltordnung des Flughafens München die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme und Vergütung des Betriebs und der Bereitstellung der Flughafeninfrastruktur dar. Dabei stellen Entgelte, die gemäß § 19b LuftVG der Genehmigungspflicht durch die Luftfahrtbehörden unterliegen, einen Teil der Umsatzerlöse dar, deren Realisation grundsätzlich zeitraumbezogen zum Zeitpunkt der täglichen Rechnungsstellung erfolgt. Der Transaktionspreis unterteilt sich in fix vereinbarte Entgelte und variable Gegenleistungen (Umsatzminderung). Dem Flughafen München können aus den variablen Gegenleistungen Verbindlichkeiten zur Rückerstattung von Teilen des Transaktionspreises entstehen (Rückerstattungsverbindlichkeiten). Der Effekt der Umsatzminderung wird mittels der Erwartungswertmethode geschätzt und basiert auf historischen Informationen. Die Schätzung unterliegt dabei der Annahme, dass eine Umsatzminderung sofort erfasst werden muss, wenn deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Der Erwartungswert ist auf Basis der Informationen zum Ende der Berichtsperiode erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Umsatzerlöse aus dem Einzelhandel werden zeitpunktbezogen realisiert, wobei der relevante Zeitpunkt der Abschluss des Bezahlvorgangs ist. Der Transaktionspreis setzt sich aus der Preisauszeichnung der Ware und variablen Gegenleistungen (Umsatzminderungen) zusammen. Die variablen Gegenleistungen werden mittels der Erwartungswertmethode auf Basis historischer Informationen geschätzt, die der Annahme unterliegen, dass mehrere Ereignisse eintreten können.
Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung werden nach IFRS 16 über die Laufzeit des Vertrages realisiert. Hierbei handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse.
17. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Zusammenfassung
a) Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert
Der Flughafen München bewertet derivative Finanzinstrumente fortlaufend mit dem beizulegenden Zeitwert.
Die Bewertung von Beteiligungen an Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen, die wegen Geringfügigkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden, erfolgt vereinfachend mit den Anschaffungskosten.
Alle nicht finanziellen Vermögenswerte sind mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Folgende Methoden und Parameter wurden bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte zum Zweck der Bewertung angewandt:
TEUR
31.12.2025 | 31.12.2024 | Bewertungsmethode | Parameter | ||
|---|---|---|---|---|---|
Art | Hierarchie4) | ||||
Zinsswaps | 1.091 | 139 | Barwertmethode, Add-On Verfahren | Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall1) | II |
Devisen-Termingeschäfte | 415 | 36 | Barwertmethode, Add-On Verfahren | Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3) | II |
Aktiva | 1.506 | 175 | |||
Zinsswaps | 984 | 2.745 | Barwertmethode, Add-On Verfahren | Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3) | II |
Devisen-Termingeschäfte | 0 | 273 | Barwertmethode, Add-On Verfahren | Erwartete Cashflows1), Diskontsätze1), Volatilitätsraten2), CDS-Spreads3), Verlust bei Ausfall3) | II |
Passiva | 984 | 3.018 | |||
Abgeleitet aus Marktdaten
Der Solvabilitätsverordnung entnommen
Kontrahenten: abgeleitet aus Marktdaten, Flughafen München: abgeleitet aus aktuellen Kreditkonditionen
I.S.v. IFRS 13.72 ff.; im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Hierarchieebenen stattgefunden
Die Methoden stimmen mit den im Vorjahr angewandten Methoden überein.
b) Angabe des beizulegenden Zeitwerts
Der vorliegende Abschluss beinhaltet Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, und von Finanzinstrumenten, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Folgende Methoden und Parameter wurden bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte zum Zweck der Bewertung angewandt:
Bewertungsmethode | Parameter | ||
|---|---|---|---|
Art | Hierarchie2) | ||
Immobilien innerhalb des Flughafen-Campus | Ertragswertverfahren | Reinertrag1), wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer1) | III |
Liegenschaftszinssatz | II | ||
Immobilien außerhalb des Flughafen-Campus | Sachwertverfahren | Bodenrichtwerte, adjustierte Normalherstellungskosten | II |
Ertragswertverfahren | Reinertrag1), wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer1), Liegenschaftszinsen | III | |
Forderungen | Barwertmethode | Erwartete Cashflows3), Diskontsätze3), CDS-Spreads4) | II |
Originäre Finanzschulden | Barwertmethode | Erwartete Cashflows3), Diskontsätze3), CDS-Spreads4) | II |
Unter Verwendung unternehmenseigener Daten (zum Beispiel Mietverträge, mittel- und langfristige Unternehmensplanung, klimabezogene Risiken) bestimmt
I.S.v. IFRS 13.72 ff.; im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Hierarchieebenen stattgefunden
Abgeleitet aus Marktdaten
Kontrahenten: abgeleitet aus Marktdaten, Flughafen München: abgeleitet aus aktuellen Kreditkonditionen
Die Methoden stimmen mit den im Vorjahr angewandten Methoden überein.
Die ebenfalls im Anwendungsbereich befindlichen Leasingforderungen sind nicht im Bestand. Ferner wird das Wahlrecht zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes (»simplified approach«) für langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertraglichen Vermögenswerten in Anspruch genommen.