III. Konsolidierungskreis
1. Tochterunternehmen Zusammenfassung
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die von der Flughafen München GmbH direkt oder indirekt beherrscht werden.
Eine Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei einem anderen Unternehmen bezieht, Entscheidungsgewalt über die wesentlichen Geschäftsaktivitäten dieses Unternehmens besitzt und diese Entscheidungsgewalt dazu nutzen kann, die variablen Rückflüsse zu beeinflussen.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Flughafen München GmbH und der Tochterunternehmen werden auf den gleichen Abschlussstichtag aufgestellt.
Die in Kapitel IV. dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen angewandt.
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Nettovermögen konsolidierter Tochterunternehmen werden ebenso wie der Anteil dieser Gesellschafter am Gesamtergebnis getrennt erfasst und ausgewiesen.
Transaktionen mit Anteilen an Tochterunternehmen werden als Geschäfte unter Anteilseignern bilanziert, sofern sie nicht zur Begründung oder zum Verlust der Beherrschung des Tochterunternehmens führen.
a) Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugerechnet.
Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst.
Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde.
Sofern der Konzern Anteile an dem bisherigen Tochterunternehmen zurückbehält, werden diese mit dem zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung festgestellten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung der Anteile erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert, abhängig vom Grad der Beherrschung in der Folge gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz, Bewertung und Klassifizierung oder nach den Vorschriften für assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen.
b) Erwerb von Tochterunternehmen
Der Erwerb von Tochterunternehmen wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei ihrem Anfall erfolgswirksam erfasst.
Für die beizulegenden Zeitwerte gelten folgende Ausnahmen:
Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 Ertragsteuern beziehungsweise IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer erfasst und bewertet; und
Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden gemäß diesem IFRS bewertet.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Im Abschluss des Geschäftsjahres 2025 waren keine Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren.
Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden, beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums von zwölf Monaten werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraums darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine sonstige bedingte Gegenleistung, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallende bedingte Gegenleistungen sind ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
2. Assoziierte Unternehmen Zusammenfassung
Unternehmen, deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die Flughafen München GmbH maßgeblich beeinflussen kann, ohne diese allein oder gemeinschaftlich mit einem anderen Unternehmen zu beherrschen, sind assoziierte Unternehmen.
Grundlage der Einbeziehung assoziierter Unternehmen ist der letzte verfügbare Abschluss des assoziierten Unternehmens. Bei abweichenden Abschlussstichtagen muss das assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen einen Zwischenabschluss aufstellen. Sollte dies nicht möglich sein, darf auch ein Abschluss mit abweichendem Stichtag zur Anwendung der Equity-Bilanzierung herangezogen werden, sofern die Abweichung zwischen den Stichtagen nicht größer als drei Monate ist. Dieser ist um die bilanziellen Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle zwischen den Abschlussstichtagen anzupassen.
Zum Erwerbszeitpunkt werden Beteiligungen an assoziierten Unternehmen mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Equity-Wert der Beteiligung zu jedem Abschlussstichtag um die anteiligen Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst. Dabei werden ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Übrigen erfolgt die Erfassung ergebniswirksam.
An jedem auf den Erwerbszeitpunkt folgenden Abschlussstichtag ist zu prüfen, ob der Buchwert der Beteiligung den erzielbaren Betrag überschreitet und eine Wertminderung oder die Rücknahme einer Wertminderung erforderlich ist.
Gewinne und Verluste, die aus Transaktionen zwischen einem vollkonsolidierten Unternehmen und einem mit dem Eigenkapitalwert bilanzierten Unternehmen stammen, werden der Anteilsquote entsprechend eliminiert, soweit für die Vermögenswerte aus solchen Transaktionen nicht bereits eine Wertminderung im Abschluss des assoziierten Unternehmens erfasst wurde.
Die in Kapitel IV. dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden auch auf die in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen angewandt.
3. Gemeinschaftliche Tätigkeiten
Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements), bei denen zwei oder mehr Parteien eine gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zu klassifizieren.
Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden die Vermögenswerte und Schulden sowie die zugehörigen Aufwendungen und Erträge anteilig in den Konzernabschluss des Flughafens München einbezogen.
Soweit der Konzern Transaktionen mit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit durchführt, werden daraus resultierende, nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns eliminiert.
Gemeinschaftliche Tätigkeiten, deren Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden zum beizulegenden Zeitwert oder, sofern sich dieser für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.
4. Fremdwährung Zusammenfassung
Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden die Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung umgerechnet.
Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind:
Umrechnungsdifferenzen aus auf fremde Währung lautenden Fremdmittelaufnahmen, die bei für die produktive Verwendung vorgesehenen Vermögenswerten im Erstellungsprozess auftreten. Diese werden den Herstellungskosten zugerechnet, falls sie Anpassungen des Zinsaufwands aus diesen auf fremde Währung lautenden Fremdmittelaufnahmen darstellen
Umrechnungsdifferenzen aus Geschäftsvorfällen, die eingegangen werden, um bestimmte Fremdwährungsrisiken abzusichern
Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden beziehungsweise zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, die anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung von Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse unterlagen während der Periode starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Differenzen aus der Umrechnung ausländischer Vermögenswerte und Schulden in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt.
Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolges umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss beziehungsweise die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst. Im Abschluss des Geschäftsjahres 2025 waren keine Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren.
5. Zusammensetzung des Konsolidierungskreises Zusammenfassung
a) Tochterunternehmen
Die im Berichtsjahr erfolgten Abgänge bei den Anteilen an der Cargogate Munich Airport GmbH und der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Flughafen München GmbH.
Der Konsolidierungskreis der Flughafen München GmbH umfasst neben dem Mutterunternehmen selbst die folgenden Tochterunternehmen:
Firma | Sitz | Geschäftstätigkeit | Konsolidierung | Beteiligung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
31.12.2025 | 31.12.2024 | ||||
aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH3) | Oberding | Passagierabfertigung | Stimmrechtsmehrheit | 100 | |
AeroGround Flughafen München GmbH1) | München | Bodenverkehr | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH1) | München | Gastronomie und Hotel | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
eurotrade Flughafen München Handels-GmbH1) | München | Einzelhandel | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Flughafen München Baugesellschaft mbH | Oberding | Bauherrenvertretung | Vertrag2) | 60 | 60 |
FMSicherheit Flughafen München Sicherheit GmbH1) | Freising | Sicherheit | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG1) | Oberding | Terminalbetrieb | Vertrag2) | 60 | 60 |
LabCampus GmbH1) | Freising | Errichtung und Vermarktung von Immobilien | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Flughafen München Realisierungsgesellschaft mbH1) | Freising | Bauherrenvertretung | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Munich Airport International GmbH | München | Internationales Management- und Beratungsgeschäft | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Munich Airport US Holding LLC | Newark/USA | Beratungs- und Holdingleistungen | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Munich Airport NJ LLC | Newark/USA | Terminalbetrieb | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
amd.sigma strategic airport development GmbH | Berlin | Internationales Beratungsgeschäft | Stimmrechtsmehrheit | 100 | 100 |
Hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses wird von der Befreiungsmöglichkeit der §§ 264 Abs. 3 beziehungsweise 264b HGB Gebrauch gemacht.
Grundlagen der Konsolidierung werden in Kapitel III.1 näher erläutert.
Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 1. April 2025 veräußert, umfirmiert in AHSaero München GmbH und danach mit der AHS MÜNCHEN Aviation Handling Services GmbH, München, verschmolzen.
b) Assoziierte und nicht einbezogene Unternehmen
Folgende Unternehmen sind assoziierte Unternehmen. Sie werden nach dem Equity-Ansatz bewertet:
Firma | Sitz | Geschäftstätigkeit | Beteiligung in % | |
|---|---|---|---|---|
31.12.2025 | 31.12.2024 | |||
EFM - Gesellschaft für Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München mbH | Freising | Enteisen und Flugzeugschleppen | 49 | 49 |
Cargogate Munich Airport GmbH | Hallbergmoos | Frachtabfertigung | 25,1 | 100 |
Der Konzern hat mit Wirkung zum 2. Januar 2025 74,9 Prozent seiner Beteiligung an der Cargogate Munich Airport GmbH veräußert; diese stellt damit zum 31. Dezember 2025 ein assoziiertes Unternehmen dar. Im Vorjahr wurde die Beteiligung als Tochterunternehmen vollkonsolidiert.
Folgendes Unternehmen wird als Joint Operation bewertet:
Firma | Sitz | Geschäftstätigkeit | Beteiligung in % | |
|---|---|---|---|---|
31.12.2025 | 31.12.2024 | |||
ORAT AMS Group V.O.F. | Amsterdam/Niederlande | Durchführung von ORAT-Leistungen | 50 | 50 |
Folgende Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Firma | Sitz | Geschäftstätigkeit | Art | Beteiligung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
31.12.2025 | 31.12.2024 | ||||
FMV – Flughafen München Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH | Freising | Versicherungsvermittlung | TU1) | 100 | 100 |
Flughafen Parken GmbH | München | Vermietung von Parkplätzen | JV2) | 20 | 20 |
TU = Tochterunternehmen
JV = assoziiertes Unternehmen
Aufgrund der Nichteinbeziehung jener oben genannten Gesellschaft, welche als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen einzubeziehen wäre, wird der Konzernumsatz um weniger als 1 % (2024: weniger als 1 %) niedriger ausgewiesen.