Beschaffung: so vielseitig wie die Anforderungen
Wir beschaffen eine Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, die für den Betrieb und Ausbau eines internationalen Drehkreuzflughafens erforderlich sind. Unser Warenspektrum entspricht dem einer Kleinstadt: Die über 130 Warengruppen reichen von Bürobedarf über Straßenbau bis hin zu Fahrzeugen und Gebäuden. 2025 betrug das Beschaffungsvolumen des Flughafen München Konzerns rund 968 Millionen Euro (netto) und stieg damit um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Um Synergieeffekte zu realisieren, steuert der zentrale Einkauf nahezu alle Beschaffungsvorgänge der Fachbereiche sowie der Tochtergesellschaften.
Beschaffungsprozesse: Procurement Board fest etabliert
Unser 2024 eingeführtes Procurement Board hat sich bewährt. Es trägt dazu bei, die Beschaffungsprozesse im Konzern weiter zu optimieren, strategische Einkaufsentscheidungen frühzeitig zu treffen und eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Unternehmensbereichen und dem Einkauf zu fördern. Außerdem soll es die Entscheidungsfindung im Beschaffungsprozess verbessern, insbesondere bei komplexen Vorhaben und strategischen Einkaufsfragen.
Vergaberecht: transparente Leitlinien
Der Flughafen München ist als Sektorenauftraggeber im Bereich »Häfen und Flughäfen« tätig. Daher richtet sich die Beschaffung grundsätzlich nach dem Kartellvergaberecht. Bei öffentlichen Aufträgen erfolgt eine europaweite Ausschreibung nach verbindlichen, vergaberechtlichen Vorgaben. Aufträge, die nicht unter das Kartellvergaberecht fallen, schreiben wir in der Regel nach einem unternehmensspezifischen, formalisierten Verfahren aus. Bieter müssen bei der Angebotsabgabe die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen, um Gründe auszuschließen, die gegen eine Teilnahme am Kartellvergabe- oder Ausschreibungsverfahren sprechen. Zudem müssen sie im Rahmen der Eignungsprüfung nachweisen, dass sie die unternehmensbezogenen, fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von internen Vorgaben für unsere Mitarbeitenden. Die allgemeinen Grundsätze des Einkaufs sind im Unternehmen als »Zehn goldene Beschaffungsregeln« verankert und dienen als Verhaltensrichtlinie zur rechtssicheren Beschaffung zwischen Fachbereich und Einkauf.
Aufträge: hohe Nachhaltigkeitsstandards
Aufträge vergeben wir nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und legen dabei besonderen Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte. Das Bewusstsein für eine nachhaltige Beschaffung beginnt bereits in unseren Fachabteilungen. Sie geben ökonomische, ökologische und soziale Standards vor, die beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen Anwendung finden. Dies gilt in der IT und bei der Instandhaltung oder beim Bau von Gebäuden genauso wie im Fuhrpark und beim Kauf von Werbemitteln. Beispielsweise berücksichtigen wir bei Investitionsgütern die Folgekosten für Wartung und Instandhaltung (Life Cycle Costs).
Anteil am Beschaffungsvolumen des Flughafens
Lieferbeziehungen: Fokus in der Region
3.992 Lieferanten waren 2025 für den Flughafen München tätig. Da hauptsächlich Geschäftspartner aus der Region den Flughafen München beliefern, sind die Transportwege kurz und die CO₂-Emissionen gering. Unsere Tochtergesellschaft Allresto beispielsweise bezieht größtenteils saisonale Lebensmittel: Fast alle stammen aus Bayern – gut die Hälfte aus der Flughafenregion.
Mit unseren strategisch wichtigen Rahmenvertragspartnern führen wir jährlich Lieferantengespräche auf Basis unserer Bewertungen zu den Kriterien Preis und Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Service, Zuverlässigkeit sowie Innovation und Nachhaltigkeit. In einem regelmäßigen Dialog identifizieren wir gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern Optimierungspotenziale, um die Lieferungen und Leistungen entlang der Lieferkette stetig zu verbessern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu stärken. Zusätzlich überprüfen wir über die Plattform Integrity Next die Nachhaltigkeitskriterien unserer Lieferanten, um die Einhaltung von ESG-Standards (Umwelt, Soziales und Compliance) sowie die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sicherzustellen.